Die Patienten von Wahlärzten sind gleichsam Privatpatienten. Sie können sich den Wahlarzt selbst aussuchen, oder es erfolgt eine Überweisung von einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt. Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit der Krankenkasse. Das bedeutet für Sie, als Patient/in, dass Sie zunächst das Honorar vollständig bei Ihrem Wahlarzt begleichen. Eine Verrechnung über die E-Card ist nicht möglich. Die Honorarnote kann anschliessend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden mit einem Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten. Sie bekommen dann von der Krankenkasse zumeist einen Teil zurückerstattet. Ärztliche Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Krankenkassen enthalten sind, also Leistungen, die auch ein Kassenarzt nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommt, werden nicht übernommen.
kurze Wartezeiten auf Ihren Termin
kaum Wartezeiten in der Ordination
ausreichend Zeit für Ihr Arzt-Patienten-Gespräch
ausreichend Zeit für sorgfältige Untersuchung, Befundbesprechung sowie für die Erstellung eines persönlichen Therapieplans
neben meiner Spitaltätigkeit arbeite ich als Neurologe in unserem Wohnhaus (das gesamte Untergeschoss ist dafür vorgesehen) - dadurch ist es mir oft möglich auch kurzfristig Termine zum Teil ausserhalb regulärer Öffnungszeiten anzubieten.